Group of doctors talking about corona virus on conference, midsection

Chronische Wunden und die Coronakrise

Am 11. März 2020 erklärte der Generaldirektor der WHO, Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, den COVID-19-Ausbruch offiziell zu einer Pandemie [1]. Österreich stand plötzlich im medialen Kreuzfeuer, da die Ereignisse im Ferienort Ischgl, bekannt unter dem Synonym „Ibiza der Alpen“, entscheidend zur europaweiten Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 beigetragen hat. Das Virus SARS-CoV-2, aus der Familie der Coronaviren, zwang die ganze Welt in die Knie. Am 16. März 2020 wurde als Maßnahme zur Pandemiebekämpfung ein bundesweiter Lockdown über Österreich verfügt [2]. Dieser Lockdown traf besonders jene Menschen, die auf Grund einer chronischen Erkrankung von der regelmäßigen Betreuung medizinisch- pflegerischer Dienstleister abhängig waren und sind. Der Versuch diese gesundheitsbedrohliche Krise zu meistern, löste eine Welle von neuen Herausforderungen aus. Die Versorgungsrealitäten in vielen Bereichen mussten sich anpassen. Auch in der Betreuung von Menschen mit chronischen Wunden musste das etablierte Tun überdacht werden.

Dieser Online Vortrag ging der Frage nach, worin die Herausforderungen in der Betreuung von Personen mit chronischen Wunden während dieser COVID-19 Pandemie lagen. War diese Situation auch eine Chance? Was hat sich verbessert? Was hat sich verschlechtert? Diese Kernfragen werden vom Vortragenden aufgegriffen! Er lud zur Reflexion mittels live Televoting ein, um einen Überblick der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Behandlung von Menschen mit chronischen Wunden in Österreich zu geben. Es war eine rege Teilnahme und die Möglichkeit der Interaktion mit den österreichischen Wundbehandlern – trotz Social Distancing! wurde großartig angenommen.

Dr. Markus Duft/Sonja Koller, MBA

Quellen:

[1]

https://www.euro.who.int/de/health-topics/health-emergencies/coronavirus-covid-19/news/news/2020/3/who-announces-covid-19-outbreak-a-pandemic

[2]

https://www.ris.bka.gv.at/Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes (BGBl. II Nr. 98/2020)